Genau genommen besteht Zeitarbeit aus einem Dreickesverhältnis. Dem Zeitarbeitsunternehmen selbst, dem Zeitarbeiter und dem Entleihunternehmen.
Das unabhängige Zeitarbeitsunternehmen bietet dem Entleihunternehmen seine Dienstleistungen an, indem es seine eigene Arbeitnehmer auf Zeit an das Entleihunternehmen abtritt.
Ein Arbeitsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen.
Ein Dienstleistungsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Entleihunternehmen geschlossen.
Zeitarbeit ist genau genommen nichts anderes als eine Arbeitnehmerüberlassung. Nur umgangsprachlich wird viel von Leiharbeit, Zeitarbeit oder Personalleasing gesprochen.